Wracktauchen

Voraussetzungen und Formalien

Mindestalter 15 Jahre (bei Minderjährigen die Unterschrift der gesetzl. Vertreter als
Einverständniserklärung)
Nachweis DIWA AOWD oder äquivalent
SK Navigation
mind. 20 geloggte Tauchgänge zu Beginn der Ausbildung
gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Kursregeln (mit Versicherungsmodalitäten) besprochen und erhalten. Der Teilnehmer wurde darüber aufgeklärt, dass die Ausbildung erst dann abgeschlossen ist, wenn er alle Punkte sicher beherrscht.

Theoretische Ausbildung

1.berühmte Wracks und ihre Geschichte, Bedeutung von
Wracks für das Meer
2.Kriterien für zu betauchende Wracks und deren
Bedingungen (Tiefe, Stabilität / Zustand, Lage, Strömung,
Genehmigungen)
3.mögliche Probleme und Gefahren beim Tauchen an Wracks
4.Ausrüstung für das Tauchen an Wracks, Lampentechnik,
Zusatzausrüstung und deren Konfiguration
5.Tauchgangsplanung und -vorbereitung, Sicherheits-
vorkehrungen (1/3-Regel, Ausrüstungsredundanz)
6.Bewegung und Verhalten an Wracks
(Flossenschlagtechniken, Tarierung)
7.Notfallplanung
8.Umweltschutzaspekte

Praktische Ausbildung

1.Beurteilen und Erkennen geeigneter Wracks
(Besonderheiten, Schwierigkeitsgrad), Erstellen von
Tauchplatzkarten als Skizze
2.detaillierte Planung von Tauchgängen an Wracks
3.Gruppeneinteilung und Sicherheitsvorkehrungen
4.Ausrüstung konfigurieren
5.Vorsichtiges Erkunden des Wracks und seiner
Bedingungen
6.Nutzung der UW-Lampen
7.Erkennen möglicher Gefahren
8.Tarierung und Flossenschlagtechnik an einem
Wrack