Voraussetzungen und Formalien
– | Mindestalter 15 Jahre (bei Minderjährigen die Unterschrift der gesetzl. Vertreter als Einverständniserklärung) |
– | Nachweis DIWA AOWD oder äquivalent |
– | SK Navigation |
– | mind. 20 geloggte Tauchgänge zu Beginn der Ausbildung |
– | gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung |
– | Kursregeln (mit Versicherungsmodalitäten) besprochen und erhalten. Der Teilnehmer wurde darüber aufgeklärt, dass die Ausbildung erst dann abgeschlossen ist, wenn er alle Punkte sicher beherrscht. |
Theoretische Ausbildung
1. | berühmte Wracks und ihre Geschichte, Bedeutung von Wracks für das Meer |
2. | Kriterien für zu betauchende Wracks und deren Bedingungen (Tiefe, Stabilität / Zustand, Lage, Strömung, Genehmigungen) |
3. | mögliche Probleme und Gefahren beim Tauchen an Wracks |
4. | Ausrüstung für das Tauchen an Wracks, Lampentechnik, Zusatzausrüstung und deren Konfiguration |
5. | Tauchgangsplanung und -vorbereitung, Sicherheits- vorkehrungen (1/3-Regel, Ausrüstungsredundanz) |
6. | Bewegung und Verhalten an Wracks (Flossenschlagtechniken, Tarierung) |
7. | Notfallplanung |
8. | Umweltschutzaspekte |
Praktische Ausbildung
1. | Beurteilen und Erkennen geeigneter Wracks (Besonderheiten, Schwierigkeitsgrad), Erstellen von Tauchplatzkarten als Skizze |
2. | detaillierte Planung von Tauchgängen an Wracks |
3. | Gruppeneinteilung und Sicherheitsvorkehrungen |
4. | Ausrüstung konfigurieren |
5. | Vorsichtiges Erkunden des Wracks und seiner Bedingungen |
6. | Nutzung der UW-Lampen |
7. | Erkennen möglicher Gefahren |
8. | Tarierung und Flossenschlagtechnik an einem Wrack |