Sporttauchen in Meeresgrotten

Voraussetzungen und Formalien

Mindestalter 16 Jahre (bei Minderjährigen die Unterschrift der gesetzl. Vertreter als
Einverständniserklärung)
Nachweis DIWA AOWD oder äquivalent
SK Navigation
mind. 50 geloggte Tauchgänge zu Beginn der Ausbildung
gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Kursregeln (mit Versicherungsmodalitäten) besprochen und
erhalten. Der Teilnehmer wurde darüber aufgeklärt, dass die
Ausbildung erst dann abgeschlossen ist, wenn er alle Punkte
sicher beherrscht.

Theoretische Ausbildung

1.Kriterien für zu betauchende Grotten und deren
Bedingungen (Sichtbarkeit und schnelle Erreichbarkeit des
Ausgangs, Verlauf ohne Abzweigungen, keine Engstellen,
keine Strömung, gute Sicht)
2.Anforderungen, mögliche Probleme und Gefahren beim
Tauchen in Grotten
3.Ausrüstung für das Tauchen in Grotten, Lampentechnik,
Zusatzausrüstung und deren Konfiguration
4.Tauchgangsplanung und -vorbereitung, Sicherheits-
vorkehrungen (1/3-Regel, Ausrüstungsredundanz)
5.Bewegung und Verhalten in Meeresgrotten
(Flossenschlagtechniken, Tarierung)
6.Notfallplanung
7.biologische Besonderheiten in Meeresgrotten
8.Umweltschutzaspekte

Praktische Ausbildung

1.Beurteilen und Erkennen geeigneter Grotten
(Besonderheiten, Schwierigkeitsgrad), Erstellen von
Tauchplatzkarten als Skizze
2.detaillierte Planung von Tauchgängen in Grotten
3.Gruppeneinteilung und Sicherheitsvorkehrungen
4.Ausrüstung konfigurieren
5.Vorsichtiges Erkunden der Grotte und ihrer
Bedingungen
6.Nutzung der UW-Lampen
7.Erkennen möglicher Gefahren
8.Tarierung und Flossenschlagtechnik in einer
Grotte