Voraussetzungen und Formalien
– | Mindestalter 16 Jahre (bei Minderjährigen die Unterschrift der gesetzl. Vertreter als Einverständniserklärung) |
– | Nachweis DIWA AOWD oder äquivalent |
– | SK Navigation |
– | mind. 50 geloggte Tauchgänge zu Beginn der Ausbildung |
– | gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung |
– | Kursregeln (mit Versicherungsmodalitäten) besprochen und erhalten. Der Teilnehmer wurde darüber aufgeklärt, dass die Ausbildung erst dann abgeschlossen ist, wenn er alle Punkte sicher beherrscht. |
Theoretische Ausbildung
1. | Kriterien für zu betauchende Grotten und deren Bedingungen (Sichtbarkeit und schnelle Erreichbarkeit des Ausgangs, Verlauf ohne Abzweigungen, keine Engstellen, keine Strömung, gute Sicht) |
2. | Anforderungen, mögliche Probleme und Gefahren beim Tauchen in Grotten |
3. | Ausrüstung für das Tauchen in Grotten, Lampentechnik, Zusatzausrüstung und deren Konfiguration |
4. | Tauchgangsplanung und -vorbereitung, Sicherheits- vorkehrungen (1/3-Regel, Ausrüstungsredundanz) |
5. | Bewegung und Verhalten in Meeresgrotten (Flossenschlagtechniken, Tarierung) |
6. | Notfallplanung |
7. | biologische Besonderheiten in Meeresgrotten |
8. | Umweltschutzaspekte |
Praktische Ausbildung
1. | Beurteilen und Erkennen geeigneter Grotten (Besonderheiten, Schwierigkeitsgrad), Erstellen von Tauchplatzkarten als Skizze |
2. | detaillierte Planung von Tauchgängen in Grotten |
3. | Gruppeneinteilung und Sicherheitsvorkehrungen |
4. | Ausrüstung konfigurieren |
5. | Vorsichtiges Erkunden der Grotte und ihrer Bedingungen |
6. | Nutzung der UW-Lampen |
7. | Erkennen möglicher Gefahren |
8. | Tarierung und Flossenschlagtechnik in einer Grotte |