Da es in Deutschland und anderen Ländern (bspw. Schweiz) keinen Fachbereich „Tauch- und Überdruckmedizin“ gibt, fehlt damit auch die Anerkennung eines fachärztlichen Bereiches.
Daher darf jeder Arzt eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchführen und eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung ausstellen.
Um auf dem Gebiet der Tauchmedizin qualifizierte Aussagen treffen zu können besteht für den Arzt die Möglichkeit, durch eine Aus- und Weiterbildung, die Zusatzbezeichnung „Tauchmediziner“ tragen zu dürfen.
Die Richtlinien zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden dabei von Institutionen beschlossen. Für Deutschland regelt das die GTÜM. Sie ist auch für die Zertifizierung der Ärzte zuständig.
Deutschland | Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) |
Österreich | Österreichische Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) |
Schweiz | Schweizerische Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin (SUHMS) |
GTÜM bietet die Möglichkeit für folgende Länder eine „Arztliste“ abzurufen.
ISO 3166 ALPHA-2 | Land |
AT | Österreich |
CH | Schweiz |
DE | Deutschland |
ES | Spanien |
LU | Luxemburg |
NL | Niederlande |