Ärzte für die Tauchtauglichkeits-Untersuchung

Da es in Deutschland und anderen Ländern (bspw. Schweiz) keinen Fachbereich „Tauch- und Überdruckmedizin“ gibt, fehlt damit auch die Anerkennung eines fachärztlichen Bereiches.

Daher darf jeder Arzt eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchführen und eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung ausstellen.

Um auf dem Gebiet der Tauchmedizin qualifizierte Aussagen treffen zu können besteht für den Arzt die Möglichkeit, durch eine Aus- und Weiterbildung, die Zusatzbezeichnung „Tauchmediziner“ tragen zu dürfen.

Die Richtlinien zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden dabei von Institutionen beschlossen. Für Deutschland regelt das die GTÜM. Sie ist auch für die Zertifizierung der Ärzte zuständig.

DeutschlandGesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM)
ÖsterreichÖsterreichische Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH)
SchweizSchweizerische Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin (SUHMS)
Gremien zum erlassen von Richtlinien zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung

GTÜM bietet die Möglichkeit für folgende Länder eine „Arztliste“ abzurufen.

ISO 3166 ALPHA-2Land
ATÖsterreich
CHSchweiz
DEDeutschland
ESSpanien
LULuxemburg
NLNiederlande
Länderkennungen der GTÜM